Apostille — medizinische Übersetzung
Die Apostille ist eine Bestätigung der Staatskanzlei, dass die Unterschrift des Notars echt ist. Sie wird vom Kanton ausgestellt, in dem der Notar tätig ist, gilt in allen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 und macht jeden konsularischen Schritt überflüssig. Wir übernehmen Notariatstermin und Schaltergang und senden den gebundenen Satz eingeschrieben zurück.
Alles wird mit einer Richtigkeitsbestätigung geliefert, auf die Spitalaufnahme, Versicherer oder ausländische Zulassungsstellen achten. Muss das Dossier im Ausland eingereicht werden, ergänzen wir notarielle Beglaubigung und Apostille der Staatskanzlei; für Staaten ausserhalb des Haager Übereinkommens organisieren wir die Legalisierung durch Botschaft oder Konsulat.