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Vereidigter Übersetzer — medizinische Übersetzung

Die Schweiz führt kein einheitliches Bundesregister vereidigter Übersetzer; die Regelungen sind kantonal, im Ausland ist der Titel oft geschützt und an ein Gericht gebunden. Verlangt eine ausländische Behörde eine dort vereidigte Person, ziehen wir eine entsprechend bestellte Kollegin bei und beglaubigen das Dossier, damit beide Anforderungen zugleich erfüllt sind.

Alles wird mit einer Richtigkeitsbestätigung geliefert, auf die Spitalaufnahme, Versicherer oder ausländische Zulassungsstellen achten. Muss das Dossier im Ausland eingereicht werden, ergänzen wir notarielle Beglaubigung und Apostille der Staatskanzlei; für Staaten ausserhalb des Haager Übereinkommens organisieren wir die Legalisierung durch Botschaft oder Konsulat.

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