Legalisierung übersetzter Dokumente
Die Beglaubigung zeigt, wer übersetzt hat. Die Legalisierung zeigt, dass die Unterschrift auf dieser Bestätigung echt ist, und darauf stützt sich eine ausländische Behörde, die eine Schweizer Unterschrift nicht selbst prüfen kann. Welcher Weg gilt, hängt allein vom Zielland ab, das wir deshalb zuerst klären.
Apostille
Die Apostille ist eine Bestätigung der Staatskanzlei, dass die Unterschrift des Notars echt ist. Sie wird vom Kanton ausgestellt, in dem der Notar tätig ist, gilt in allen Vertragsstaaten de…
Notarielle Beglaubigung
Ein Notar prüft nicht die Übersetzung, sondern bestätigt Identität und Unterschrift der Person, die die Richtigkeitsbestätigung unterzeichnet hat. Diese Beglaubigung ist die Voraussetzung fü…
Botschaftslegalisierung
Ist der Zielstaat nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens, entfällt die Apostille und das Dokument durchläuft eine Kette: Notariat, Staatskanzlei, Bundeskanzlei, Eidgenössisches Depar…
Konsulatslegalisierung
Manche Konsulate legalisieren direkt auf eigenen Formularen, mehrere verlangen persönliches Erscheinen oder Einreichung über akkreditierte Vermittler. Die Anforderungen ändern sich ohne Ankü…
Vereidigter Übersetzer
Die Schweiz führt kein einheitliches Bundesregister vereidigter Übersetzer; die Regelungen sind kantonal, im Ausland ist der Titel oft geschützt und an ein Gericht gebunden. Verlangt eine au…