Botschaftslegalisierung — medizinische Übersetzung
Ist der Zielstaat nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens, entfällt die Apostille und das Dokument durchläuft eine Kette: Notariat, Staatskanzlei, Bundeskanzlei, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten und schliesslich die Botschaft des Landes in Bern. Wir gehen diese Kette für Sie und nennen Kosten und Dauer jeder Stufe vorab.
Alles wird mit einer Richtigkeitsbestätigung geliefert, auf die Spitalaufnahme, Versicherer oder ausländische Zulassungsstellen achten. Muss das Dossier im Ausland eingereicht werden, ergänzen wir notarielle Beglaubigung und Apostille der Staatskanzlei; für Staaten ausserhalb des Haager Übereinkommens organisieren wir die Legalisierung durch Botschaft oder Konsulat.