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Medizinisches Dolmetschen in der Schweiz

Eine dolmetschende Person im Raum verändert, was eine Sprechstunde leisten kann. Die Patientin schildert Beschwerden in eigenen Worten statt in den wenigen, die auf Deutsch reichen, die Ärztin hört die Anamnese statt einer Zusammenfassung, und die Einwilligung beruht auf dem, was tatsächlich gesagt wurde. Wir vermitteln Dolmetschende an Spitäler, Praxen, Rehakliniken, psychiatrische Dienste und Versicherungsgutachten in der ganzen Schweiz.

Dolmetschen ist keine laut gesprochene Übersetzung. Für eine Sprechstunde wird konsekutiv gedolmetscht, für eine mithörende Drittperson simultan geflüstert, und die dolmetschende Person hält sich aus der klinischen Entscheidung vollständig heraus: kein Rat, kein Wegzusammenfassen, kein Nebengespräch mit der Patientin. Gesagtes wird wiedergegeben, auch das Schwierige.

Im Schweizer Gesundheitswesen wird von Dolmetschenden eine Ausbildung erwartet, nicht bloss Zweisprachigkeit. Wir setzen Personen ein, die nach den in der Schweiz üblichen Standards des interkulturellen Dolmetschens arbeiten, klinische Settings kennen und derselben schriftlichen Vertraulichkeitsverpflichtung unterstehen wie unsere Übersetzenden.

Alles, was während eines Einsatzes gehört wird, bleibt dort. Dolmetschende bewahren nach dem Termin keine Notizen auf, sprechen ausserhalb nicht über Fälle und sind angewiesen, nie eine Rolle über das Dolmetschen hinaus zu übernehmen, auch nicht auf Bitte der Angehörigen.

Einsatzformen

Dolmetschen vor Ort

Die dolmetschende Person kommt ins Spital, in die Praxis oder in die Klinik und arbeitet konsekutiv neben der Patientin. Das ist das Format für Erstgespräche, Aufklärung vor Eingri…

Telefondolmetschen

Eine Dreierkonferenz verbindet Praxis, Patientin und Dolmetschende, meist noch in derselben Stunde. Geeignet für kurze Anliegen: ein Resultat mitteilen, eine Dosierung bestätigen, …

Videodolmetschen

Video erhält Gesicht und Gestik, die am Telefon wegfallen, ohne Reisezeit. Gut geeignet für Verlaufskontrollen, Therapiesitzungen und interdisziplinäre Rapporte und die praktische …

Versicherungs- und Gutachtertermine

Eine Begutachtung für eine IV-Stelle, einen Unfallversicherer oder eine gerichtliche Expertise ist ein Setting, in dem jede Formulierung später nachgelesen wird. Es wird ohne Glätt…

Kongresse und Schulungen

Für Kongresse, Geräteschulungen oder Prüfertreffen bieten wir Simultandolmetschen mit Kabine oder Flüsterdolmetschen für ein bis zwei Zuhörende. Ab neunzig Minuten setzen wir zwei …

Sprachkombinationen

Abgedeckte medizinische Fachgebiete

Wo wir in der Schweiz tätig sind

Dolmetscher buchen

  1. Datum und Setting nennen

    Sprache, Ort, voraussichtliche Dauer und Anlass des Termins. Zwei Tage Vorlauf genügen meist; Notfälle decken wir auch gleichentags ab.

  2. Wir bestätigen eine namentliche Person

    Sie erhalten Name, Sprachkombination und einen vor dem Termin vereinbarten Festpreis, nicht danach.

  3. Die Person kommt vorbereitet

    Senden Sie Zuweisung oder Vorbericht vorab; die dolmetschende Person liest sie, damit die Terminologie vor dem ersten Satz sitzt.

Häufige Fragen

Wie früh muss ich buchen?

Zwei Arbeitstage decken die meisten Anfragen und sichern die Auswahl. Seltene Kombinationen und frühe Spitaltermine sind mit einer Woche einfacher. Im Notfall rufen Sie an: Telefondolmetschen lässt sich meist sofort aufgleisen, und vor Ort ist oft gleichentags jemand verfügbar.

Wie wird ein Dolmetscheinsatz offeriert?

Pro Einsatz, sobald vier Angaben vorliegen: Sprache, Dauer und Art des Termins, Adresse sowie ob vor Ort, telefonisch oder per Video gedolmetscht wird. Nennen Sie diese, und Sie erhalten einen Betrag, bevor die Buchung bestätigt wird. Danach kommt ohne Ihre schriftliche Zustimmung nichts hinzu.

Kann stattdessen ein Angehöriger dolmetschen?

Das kommt oft vor und ist der Ursprung der meisten Missverständnisse. Angehörige filtern schlechte Nachrichten, lassen Peinliches weg, antworten anstelle der Patientin und unterstehen keiner Schweigepflicht. Kinder sollten nie eingesetzt werden. Eine ausgebildete Person kostet ein Stundenhonorar und nimmt der Sprechstunde ein Haftungsrisiko.