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Medizinischer Dolmetscher im Kanton Jura

Sprechstunden im Kanton Jura finden in der Regel auf Französisch statt, und in diese Sprache wird bei unseren Einsätzen hier meist gedolmetscht. Wir decken Kantonsspital, Privatkliniken und Praxen ab; bei kurzen Terminen oder ländlichen Adressen ist die Telefonvariante oft günstiger als die Reisezeit.

Im Schweizer Gesundheitswesen wird von Dolmetschenden eine Ausbildung erwartet, nicht bloss Zweisprachigkeit. Wir setzen Personen ein, die nach den in der Schweiz üblichen Standards des interkulturellen Dolmetschens arbeiten, klinische Settings kennen und derselben schriftlichen Vertraulichkeitsverpflichtung unterstehen wie unsere Übersetzenden.

Alles, was während eines Einsatzes gehört wird, bleibt dort. Dolmetschende bewahren nach dem Termin keine Notizen auf, sprechen ausserhalb nicht über Fälle und sind angewiesen, nie eine Rolle über das Dolmetschen hinaus zu übernehmen, auch nicht auf Bitte der Angehörigen.

Einsatzformen

Alle 26 Kantone

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Dolmetscher buchen

  1. Datum und Setting nennen

    Sprache, Ort, voraussichtliche Dauer und Anlass des Termins. Zwei Tage Vorlauf genügen meist; Notfälle decken wir auch gleichentags ab.

  2. Wir bestätigen eine namentliche Person

    Sie erhalten Name, Sprachkombination und einen vor dem Termin vereinbarten Festpreis, nicht danach.

  3. Die Person kommt vorbereitet

    Senden Sie Zuweisung oder Vorbericht vorab; die dolmetschende Person liest sie, damit die Terminologie vor dem ersten Satz sitzt.

Häufige Fragen

Wie früh muss ich buchen?

Zwei Arbeitstage decken die meisten Anfragen und sichern die Auswahl. Seltene Kombinationen und frühe Spitaltermine sind mit einer Woche einfacher. Im Notfall rufen Sie an: Telefondolmetschen lässt sich meist sofort aufgleisen, und vor Ort ist oft gleichentags jemand verfügbar.

Wie wird ein Dolmetscheinsatz offeriert?

Pro Einsatz, sobald vier Angaben vorliegen: Sprache, Dauer und Art des Termins, Adresse sowie ob vor Ort, telefonisch oder per Video gedolmetscht wird. Nennen Sie diese, und Sie erhalten einen Betrag, bevor die Buchung bestätigt wird. Danach kommt ohne Ihre schriftliche Zustimmung nichts hinzu.

Kann stattdessen ein Angehöriger dolmetschen?

Das kommt oft vor und ist der Ursprung der meisten Missverständnisse. Angehörige filtern schlechte Nachrichten, lassen Peinliches weg, antworten anstelle der Patientin und unterstehen keiner Schweigepflicht. Kinder sollten nie eingesetzt werden. Eine ausgebildete Person kostet ein Stundenhonorar und nimmt der Sprechstunde ein Haftungsrisiko.